Soforthilfe


Unsere Soforthilfe

Was leistet unsere Soforthilfe

Um die Soforthilfe unserer Koblenzer Kanzlei zu nutzen, genügt ein Telefonat während der Öffnungszeiten. Sobald eine freie Verbindung hergestellt ist, können Sie einem aufmerksamen Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Angelegenheit vortragen. Er hört zu, gibt Ihnen danach eine Einschätzung der arbeitsrechtlichen Situation und antwortet auf die im Raum stehenden Fragen.

Diese telefonische Soforthilfe steht allen Koblenzer Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung. Sie kriegen bei uns die kostenfreie Ersteinschätzung der rechtlichen Situation und Antworten auf alle wichtigen Fragen. Mit der haben Sie die Möglichkeit Ihre Erfolgsaussichten in einer Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber selbst zu ermessen.

Wie geht es nach der Soforthilfe weiter?

Wir gehen es mit einer gründlichen Untersuchung der Situation an. Abhängig davon, wie sich die juristische Situation darstellt und welche Aussichten eine Weiterführung der Auseinandersetzung hat, ergeben sich ganz verschiedene Entscheidungsmöglichkeiten. Mit dem Beistand eines erfahrenen Rechtsanwalts können Sie die Chancen und Risiken untereinander vergleichen.

Sind die Aussichten auf Erfolg gering, wird Sie der Rechtsanwalt darüber informieren. Entscheiden Sie sich dennoch für eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung, stehen wir selbstverständlich gleichwohl an Ihrer Seite. Wenn die Aussichten gut sind, raten wir selbstredend dazu, diese Gelegenheit zu nutzen, um einen größtmöglichen Vorteil aus der Situation zu ziehen, jetzt ist es an Ihnen, zu einer Entscheidung zu kommen.

Doch auch wenn Sie unsicher sind und sich deshalb nicht entscheiden wollen, können wir Ihnen helfen. In vielen Fällen bietet es sich durchaus an, an einer außergerichtlichen Lösung zu arbeiten. Immerhin kommen Ihnen an dieser Stelle die langjährigen Erfahrungen unserer Anwälte beim realistischen Bewerten der Sachlage und dem Verhandeln mit der Arbeitgeberseite zugute.

Wenn Sie sich bindend für ein praktisches Vorgehen entschieden haben, sorgen wir schrittweise dafür, dass sich die Angelegenheit in die richtige Richtung bewegt. Dazu gehört eine umsichtige Handlungsweise gleichermaßen, wie ein gut entwickeltes Feingefühl beim Umgang mit der anderen Konfliktpartei.

Wir von der Koblenzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0261-13498505


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