
Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten entstehen, erhalten Sie, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Es genügt ein Anruf unserer Nummer 0261-13498505. Dort erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.
Diese Informationen sowie die hiermit assoziierten Aussichten ermöglichen Ihnen, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine weitere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Folglich können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) folgen die Kosten für die Beratung durch einen Anwalt. In unserer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch ermittelt, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei sei erwähnt, das Beratungsgespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.
Rechtliche Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Koblenz zu führen. Genauso wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Der letzten Endes bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 11.250,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 2005,15 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 11.250,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Koblenz. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0261-13498505
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