Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind eine Art der Vertragsbeendigung und können von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch ist generell die Schriftform erforderlich. Dieser gestalterische Spielraum wird im Arbeitsrecht unter anderem verwendet, um Abfindungen oder Wettbewerbsverbote zuzusichern. Der Hauptgrund der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anzubieten, ist, so den wirksamen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers auszuschalten.

Um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, bieten sich deshalb, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Ebendeswegen setzt das voraus, dass für den Arbeitgeber einerseits und für den Arbeitnehmer andererseits eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. Weil Aufhebungsverträge vorrangig für die Arbeitnehmer mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden sind, sollten sie diese nicht zu eilig unterzeichnen.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Das Plus liegt deutlich auf der Arbeitgeberseite: Der bestehende Kündigungsschutz entfällt, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.

Die arbeitnehmerseitigen Möglichkeiten sind gewiss weniger wert: So können diese eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln sowie die Kündigungsfrist abkürzen.

Die möglichen Minuspunkte halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Die Abfindungszahlung in beträchtlicher ist bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnedies unvermeidlich, dazu kommt ab und zu noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.

Die Einbußen für die Arbeitnehmerseite sind unter Umständen sehr groß: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen. endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist oder entfällt der bestehende Kündigungsschutz.

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