Die Abfindung

Was ist eine Abfindung und wer erhält diese?

Abfindungen sind eine einmalige Geldzahlung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer anlässlich einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wobei auf diese Geldzahlung in der Regel kein Rechtsanspruch vorliegt. Das ist kurzum dem Sachverhalt geschuldet, dass das Kündigungsschutzgesetz beabsichtigt bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten und nicht deren Auflösung durch eine Abfindungszahlung zu fördern.

Abfindungsansprüche kann man in Deutschland dennoch, in gegen den Willen des Arbeitgebers erzwingbare sowie jene, die nicht erzwingbar sind, unterscheiden. Unmöglich erzwingbar sind Abfindungen nach einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleich im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Kündigung. Erzwingbar sind Abfindungen laut eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts allerdings, wenn das Betriebsverfassungsgesetz, der Tarifvertrag oder ein Sozialplan das vorsieht.


Auf was ist bei einer Abfindung zu achten?

Einer der unerlässlichen Aspekte bei der Gestaltung eines Abfindungsvergleichs ist die Beachtung der Auswirkung auf das Arbeitslosengeld. Rasch können mit einer vorschnellen Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags mit Abfindungsregelung Ansprüche verloren gehen.

Die Höhe der Abfindung ist nicht kraft Gesetzes geregelt, sondern abhängig vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien. Gleichwohl sind die Arbeitnehmer fast immer im Nachteil, da sie ihrem Gegenpart beim Verhandeln aus mehreren Gründen nicht ebenbürtig sind.

Die Arbeitgeber probieren, aus ihrer Position der intellektuellen, wirtschaftlichen und psychologischen Stärke, die Abfindungshöhe zu kleinzuhalten, zudem verfügen sie über mehr Erfahrungen. Auf Grund dessen stellt sich die Frage, ob es sich lohnt die beschriebenen Nachteile durch die Beauftragung eines Anwalts auszugleichen.

Doch fraglos gibt es bei solchen Verhandlungen immer ein Prozessrisiko, doch wer, wenn nicht ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann einem Arbeitnehmer helfen, eine möglichst hohe Abfindung zu erstreiten? Unsere Koblenzer Anwälte handeln immer wieder bemerkenswert hohe Abfindungen für Arbeitnehmer aus, darum raten wir guten Gewissens, für Abfindungsverhandlungen unseren Beistand zu nutzen.

Wir von der Koblenzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0261 13498505


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