Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Abgeltung der Leistungen eines Anwalts erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Klient des Anwalts innerhalb eines Verfahrens beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Je nachdem was für Tätigkeiten vereinbart wurden, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Etwas anders ist die Berechnung dieses Wertes, wenn es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Angenommen, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt hier immer darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 6.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 390,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 253,50 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 390,00 Euro, also 468,00 Euro. Inklusive der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 882,39 Euro.

Dieser Betrag ergibt sich aber nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, kommt es stattdessen jedoch zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 390,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 1346,49 Euro. Doch auch bei einem Verfahrensende mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 2.612,44 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 3.176,63 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit dem Streitwert auch die Verantwortung sowie das damit einhergehende Haftungsrisiko ansteigt, steigen auch die Gebühren, doch degressiv und nicht linear.

Tatsächlich kann ein Gerichtsverfahren sehr teuer werden, dabei sind hier die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Koblenz werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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