Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vor allem die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn geboten, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht regelt Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein auffällig komplexes Rechtsgebiet, weil es trotz zahlreicher Bemühungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Demzufolge müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten. 

Die Quellen des Rechts zeigen sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als tiefste Ebene reicht. 

Desgleichen müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beherzigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Koblenz übernommen werden kann. 

Doch wann ist es sinnvoll einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen? Unbedingt dann, wenn es um Bedeutendes geht, wie die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder durchaus nur den guten Leumund. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind betreffs der Rechtslage stets auf dem gültigen Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas ist essenziell, wenn beispielsweise die Regelungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Koblenzer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0261-13498505


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