Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Die Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um juristische oder natürliche Personen handeln. Arbeitgeber sind generell Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Babysitterin beschäftigt, Arbeitgeber.
Ein Arbeitnehmer ist die andere Partei im Arbeitsvertrag, denn ohne Arbeitnehmer gäbe es auch keine Arbeitgeber. Bei Arbeitnehmern handelt es sich dementgegen immer um natürliche Personen, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sofern der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Arbeitszeit, die Inhalte und den Erbringungsort der Arbeit.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Für Arbeitsverträge bestehen eigentlich keine Formvorschriften, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden. Freilich sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu übergeben.
Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und manchmal das Ende des Arbeitsvertrages hinein, überdies kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag.
Die Erklärungen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleicherweise sollten die Nebenpflichten, wie Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, erwähnt werden.
Zum Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt, wie es sich zusammensetzt, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls fehlen sollten die Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz, Zulagen und Gratifikationen.
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