Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das fortwährende und absichtsvolle Ausgrenzen, Diskriminieren und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitraum bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit der Wendung Mobbing fasst man unterschiedliche Handlungen zusammen, welche jedoch nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist eine vielschichtige Angelegenheit, die allein in Deutschland schätzungsweise 1,5 Millionen Mitarbeiter auf der Arbeit betrifft.

Mobbing im Job ist zumeist durch schlechte Arbeitsorganisation bedingt, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter entsprechenden Umständen Machtkämpfe und Fehden verstärkt. Gelingt es der Leitungsebene des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um ihres zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein Komplex mit zahllosen möglichen Mitwirkenden, den es zu durchschauen gilt. Etliche Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie befürchten vielleicht auch zum Opfer zu werden, während andere genüsslich zuschauen und dazu kommen die Mitläufer, welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen fördern.

Hat ein Mitarbeiter das Gefühl gemobbt zu werden, kann er sich durchaus zur Wehr setzen, indem er als erstes den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Falls das nicht langt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

Darin soll der Gemobbte die Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen systematisch sammeln, das heißt, exakt notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Beschimpfungen, eigene Wertungen, bloße Vermutungen und Verallgemeinerungen sollten indes vermieden werden.

Gehören zu solchen Mobbinghandlungen Tätlichkeiten Beleidigungen, sexuelle Nötigung oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber stets in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, indem er Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.

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