Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Zuzüglich vieler alternativer Möglichkeiten zum Beenden eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden. Nach Ansicht der Agentur für Arbeit ist genau diese Einvernehmlichkeit das Problem, weil der Arbeitnehmer dadurch seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, erhält er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Ein Aufhebungsvertrag macht also nur dann einen Sinn, wenn ohne Verzug eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und damit der Anspruch auf Arbeitslosengeld ohnedies entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes herbeiführt. Das ist aber lediglich dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist befolgt und der Arbeitgeber davor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt hat.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Die Werte des Aufhebungsvertrages finden sich ohne Zweifel großenteils auf der Seite des Arbeitgebers. Er umgeht mit diesem Vertrag, die mit einer betriebsbedingten Kündigung verknüpften arbeitsrechtlichen Risiken und nicht zuletzt die damit ohne Zweifel einhergehenden Kosten.

Entsprechend ähnlich liegt die Sache, wenn der Beschäftigte aufgrund einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine diskrete Lösung. Kann es doch geradezu im Interesse des Arbeitnehmers liegen, die Beurteilung seiner Verfehlung durch das Arbeitsgericht zu verhindern.

Da aber normalerweise der Nutzen eines Aufhebungsvertrages nahezu immer auf Arbeitgeberseite liegt, hat der Arbeitnehmer anfänglich kaum einen Grund, sich darauf einzulassen. Eben deshalb sind Aufhebungsverträge oft mit einem Abfindungsangebot und dem Angebot ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu erstellen verknüpft.

Indes sollten Arbeitnehmer sich ausnahmslos eine Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft unterschreiben. Weil, sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, gibt es kaum noch Wege diesen anzufechten oder zu widerrufen, also ist es immer ratsam vor der Unterzeichnung die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht abzuwarten.

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